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Über den Verband

Informationen über den Verband

Die Arbeit im Kreisfeuerwehrverband wird ehrenamtlich erledigt. Einzelheiten über die Arbeit des Kreisfeuerwehrverbandes sind in der Verbandssatzung geregelt.

Der Verband finanziert sich aus Beiträgen der Mitglieder, Spenden und Zuwendungen.

Insgesamt vertritt er:
  • 1.400 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren
  • 180 Angehörige der Werkfeuerwehren
  • 333 Angehörige der Jugendfeuerwehren
  • 620 Angehörige der Altersabteilungen

Der Vorstand wird auf 5 Jahre gewählt. Ihm gehören der Vorsitzende, seine beiden Stellvertreter, der Kassierer und der Schriftführer an.

Vorsitzende Kreisfeuerwehrverband Heidenheim e.V.: v.l.n.r. Stv. Vorsitzender Rainer Spahr, Stv. Vorsitzender Thorsten Lauer, Vorsitzender Hans-Frieder Eberhardt, Stv. Vorsitzender Thomas Joos

Der Verbandsausschuss besteht aus dem Vorstand, 16 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, 3 Mitgliedern der Werkfeuerwehren, einem Vertreter der Bürgermeister des Landkreises, dem Kreisbrandmeister, dem Kreisjugendfeuerwehrwart, dem Kreisstabführer und dem Vertreter der Altersabteilungen. Weiterhin gehören ihm der für die Feuerwehren des Landkreises Heidenheim zuständigen Dezernent im Landratsamt und die Fachgebietsleiter an. Der Verbandsausschuss bestellt den Schriftführer und den Kassierer, beruft den Kreisjugendfeuerwehrwart und benennt die Vertreter des Kreisfeuerwehrverbandes in anderen Gremien. Er bereitet die Verbandsversammlungen und Kreisfeuerwehrtage vor.

Die Verbandsversammlung trifft sich jährlich und besteht aus Vorstand, Ausschuss und den Delegierten der Mitglieder. Die Versammlung wählt den Vorsitzenden und seine Stellvertreter sowie die Kassenprüfer. Sie legt den Mitgliedsbeitrag fest, anerkennt die Jahresberichte, entlastet den Vorstand und beschließt die Jahresrechnung und den Haushalt. Sie ist das wichtigste Gremium des Kreisfeuerwehrverbandes.

Ausschuss Kreisfeuerwehrverband Heidenheim e.V.

Unsere Aufgaben im Detail:
  • Förderung der Aus- und Fortbildung
  • Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen sowie Austausch feuerwehrtechnischer Erfahrungen
  • Betreuung und Förderung der Mitgliedsfeuerwehren und der Jugendarbeit in den Feuerwehren
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit den am Brand- und Katastrophenschutz interessierten und dafür verantwortlichen Stellen
  • Förderung der Einsatzbereitschaft innerhalb der Feuerwehren und allen im Brand- und Katastrophenschutz tätigen Organisationen
  • Mitwirkung bei der Unfallverhütung, Unfallversicherung und anderen sozialen Einrichtungen
  • Förderung sozialer Einrichtungen der Feuerwehren, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Feuerwehrgedankens
  • Durchführung von Kreisfeuerwehrtagen